Compliance

Hinweisgebersystem – Sicher und anonym melden

SLT bietet allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und weiteren Personen die Möglichkeit, über ein Hinweisgebersystem vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten zu melden.

Grundsätzlich stehen verschiedene Meldewege bereit:

  • Offener interne Meldeweg per email an compliance@slt-unternehmen.de
  • Anonymer interner Meldweg über das anonyme Kontaktformular auf dieser Seite
  • Nutzung einer externen Meldestelle

 

Was kann gemeldet werden?

Meldungen können sich auf Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, interne Richtlinien oder ethische Standards beziehen, z. B.:

  • Bestechung und Korruption
  • Veruntreuung von Unternehmensvermögen
  • Betrug bei Finanzberichten
  • Interessenkonflikte
  • Geldwäsche
  • Datenschutzverstöße
  • Wettbewerbsrechtsverstöße
  • Verstöße gegen Arbeits-, Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltvorschriften
  • Diskriminierung und Belästigung
  • Menschenrechtsverletzungen
  • Verstöße gegen den Verhaltenskodex für Subunternehmer und Lieferanten (Code of Conduct – Supplier)
  • Repressalien oder ungerechte Behandlung nach einer Meldung

 

So funktioniert die Meldung

Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt so klar und detailliert wie möglich. Hilfreiche Fragen sind: Wer? Was? Wann? Wo? Warum? Wie?

Fügen Sie – falls möglich – entsprechende Unterlagen hinzu.

Ihre Meldung wird vertraulich behandelt. Die Identität von Hinweisgebern wird nur offengelegt, wenn dies gesetzlich erforderlich ist (z. B. durch Gerichtsbeschluss oder behördliche Anordnung).

Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, sind gesetzlich vor Repressalien geschützt. Vorsätzlich falsche Meldungen sind hingegen in vielen Ländern strafbar.

 

Externe Meldestellen

Alternativ können Sie sich auch an eine externe Meldestelle wenden, z. B. an die zentrale Meldestelle beim Bundesamt für Justiz:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

 

Wichtige Hinweise

  • Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Meldung berufsbezogener Verstöße. Private oder öffentlich bekannte Sachverhalte sind nicht meldefähig.
  • Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen ohne beruflichen Bezug wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle.
  • Informationen, die der ärztlichen, anwaltlichen oder richterlichen Schweigepflicht unterliegen oder die nationalen Sicherheitsinteressen betreffen, dürfen nicht über das Hinweisgebersystem gemeldet werden.
  • Die Dokumentation Ihrer Meldung wird in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Kontaktformular